Achtung: „Führerscheinfalle“ beim Mercedes VLE

Warum nicht jeder den neuen Mercedes-Luxus-Van fahren darf

Achtung: „Führerscheinfalle“ beim Mercedes VLE: Warum nicht jeder den neuen Mercedes-Luxus-Van fahren darf
Erstellt am 28. April 2026

Der neue Mercedes-Benz VLE ist im Konfigurator bestellbar und verspricht mit bis zu 700 Kilometern Reichweite, schnellem Laden und S-Klasse-Luxus im Van-Format neue Maßstäbe im Elektro-Segment. Doch hinter der Begeisterung verbirgt sich ein Problem, das nicht wenige Interessierte womöglich gar nicht auf dem Schirm haben. In bestimmten Ausführungen dürfen sie den VLE mit ihrem normalen Pkw-Führerschein B gar nicht fahren. Die rechtliche Grenze: 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

Ein zentrales Kriterium im deutschen und europäischen Führerscheinrecht ist das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs. Für die weit verbreitete Führerscheinklasse B liegt diese Grenze bei exakt 3,5 Tonnen. Genau hier wird der Mercedes VLE zuweilen zum Problemfall. Je nach Ausstattung – etwa bei größeren Batterien, Allradantrieb oder umfangreicher Luxusausstattung – kann der Elektro-Van diese Grenze überschreiten und bis zu rund 3,7 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht erreichen. In diesem Fall wäre zum Führen des VLE ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich. Diese erlaubt das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen, setzt aber eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung voraus.

Welche Modelle sind betroffen?

Die Problematik betrifft vor allem die leistungsstärkere Allrad-Version VLE 400 4MATIC. Dieses Modell weist ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.700 Kilogramm auf und ist damit für Führerscheininhaber der Klasse B (nach 2003 gemacht) nicht legal fahrbar. Der VLE 400 4MATIC leistet 305 kW (415 PS), beschleunigt in 6,5 Sekunden von 0 auf 100 km/h und erreicht eine Reichweite von über 630 Kilometern nach WLTP. Das Leergewicht beträgt bereits 3.195 Kilogramm.

Das Basismodell VLE 300 mit Frontantrieb und 200 kW (272 PS) bleibt hingegen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm genau an der Grenze und ist somit noch mit dem regulären B-Führerschein fahrbar. Der VLE 300 benötigt 9,5 Sekunden für die Beschleunigung auf 100 km/h und hat ein Leergewicht von 2.900 Kilogramm.

Es steht auch im Kleingedruckten

Immerhin: Mercedes weist im Konfigurator auf die unterschiedlichen Zulassungen hin. Im Online-Special zum Mercedes VLE findet man entsprechende Hinweise aber nur unter einer Vielzahl von kleingedruckten Fußnoten. Dort steht zu lesen: „Aufgrund der zulässigen Gesamtmasse des konfigurierten Fahrzeugs von mehr als 3,5t, kann es in vereinzelten Ländern zu Einschränkungen bei der Benutzung des Fahrzeugs kommen. Bitte informieren Sie sich über diesbezüglich geltenden landesspezifischen Regelungen (wie u.a. bezüglich Führerscheinklassen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Mautregelungen).“ Entsprechende Fußnoten müssen natürlich auch vom aufmerksamen Besucher der VLE-Sites gelesen werden, um zu erfahren, dass es der neue VLE in drei aktuellen Konfigurationen offiziell auf bis zu 3,7 Tonnen zulässige Gesamtmasse bringt.

Wer darf den VLE trotzdem fahren?

Es gibt wichtige Ausnahmen von dieser Einschränkung. Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 (ausgestellt vor 1999) dürfen den VLE auch in der 3,7-Tonnen-Version fahren, da diese alte Kategorie Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen erlaubt. Auch gewerbliche Nutzer können von einer Ausnahmeregelung profitieren: Für Elektrofahrzeuge existiert zwar eine Ausnahmeregelung bis 4,25 Tonnen, diese gilt jedoch ausschließlich im gewerblichen Einsatz, etwa im Lieferverkehr. Private Nutzer können sich darauf nicht berufen.

EU-Planung: Besserung in Sicht

Die Problematik, dass E-Autos wegen ihrer schweren Batterien zu viel Ballast mit sich schleppen, ist auf europäischer Ebene bekannt und wird aktiv angegangen. Im Zuge der geplanten Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie soll die Gewichtsgrenze für die Klasse B angehoben werden. Für Elektrofahrzeuge stehen Werte bis 4,25 Tonnen im Raum, teilweise auch darüber hinaus bis zu 5 Tonnen. Konkrete Änderungen sind jedoch noch nicht vollständig beschlossen und umgesetzt. Die neuen Gewichtsregeln müssen gemäß der EU-Führerscheinrichtlinie bis zum 26. November 2027 in nationales Recht überführt werden. Ab 2027 bis 2029 wird die Führerscheinklasse B offiziell von 3,5 t auf 4,25 t angehoben werden.
Bis dahin bleibt die aktuelle Rechtslage bestehen.

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